Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen alle Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern ihre kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 abschließen, also auch die Stadt Rheinfelden. Ein Wärmeplan beginnt mit einer Bestandsanalyse: Wie werden die Gebäude heute beheizt, wie alt sind die Anlagen, und wie viel Wärme wird in den einzelnen Straßen gebraucht? Danach wird untersucht, welche erneuerbaren Quellen und welche Abwärme vor Ort genutzt werden könnten. Am Ende steht eine Einteilung in Gebiete: Wo könnte sich ein Wärmenetz lohnen, und wo ist eine eigene Lösung im Haus der bessere Weg? Der Wärmeplan ist eine strategische Planung. Er verpflichtet niemanden, die Heizung zu tauschen, gibt aber Hausbesitzern, Betrieben und der Stadt eine verlässliche Orientierung für ihre Entscheidungen.
Das Gesetz sieht in § 7 vor, dass die Öffentlichkeit an der Wärmeplanung beteiligt wird. Dieser Beispielprozess zeigt, wie das in zwei Phasen aussehen kann: In der frühen Beteiligung bringen Sie Ihre Hinweise zur Bestandsanalyse ein, etwa zur Heizungsart, zum Alter der Anlage oder zum Sanierungsbedarf in Ihrer Straße. In der fortlaufenden Beteiligung werden mögliche Maßnahmen und der Entwurf des Wärmeplans vorgestellt, und Sie können sie kommentieren, bevor der Gemeinderat entscheidet. Mitmachen können Sie über die Karten-Umfrage, mit eigenen Vorschlägen, bei einem Infoabend, einer Bürgerwerkstatt und einer Online-Sprechstunde. Alle Rückmeldungen werden gesammelt, nach Themen geordnet und hier für alle sichtbar zusammengefasst. Dies ist ein Beispielprozess von Meyssens. Alle Inhalte sind illustrative Beispiele, sie stammen nicht von der Stadt Rheinfelden und geben keinen Planungsstand wieder.
Ansprechperson
Tobias Muster, Klimaschutzmanagement (fiktive Ansprechperson, BEISPIEL)
Telefon: 0000 000 00-1 (Beispielnummer)
E-Mail: waermeplanung@beispiel-rheinfelden.example
Sprechzeiten: Mo und Mi, 9 bis 12 Uhr
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